Kompetente Rechtsberatung
Mahler-Hutter & Hausmann Rechtsanwältinnen bietet kompetente Rechtsberatung in einem breitgefächerten Spektrum an. Wir verfügen über langjährige Erfahrung bei der Durchführung von Liegenschaftsverträgen und unterstützen Sie bei jedweden grundbücherlichen Maßnahmen. Weiters bieten wir Beratung in erbrechtlichen Belangen sowie bei der Testamentserstellung an und unterstützen Sie auch gerne bei der Abwicklung von Verlassenschaften.
Ein weiterer Kerntätigkeitsbereich stellt die gerichtliche Vertretung unserer Mandanten vor Gericht dar. Hierbei stehen wir vor allem in den Bereichen des Zivilrechtes, sowie im Speziellen im Arbeits-, Ehe- und Familien- , Miet- Sowie im Schadenersatzrecht zur Verfügung.
Wir beraten auch unter der Ersten Anwaltlichen Beratung der Rechtsanwaltskammer.

Honorar
Erstgespräch
Das erste Beratungsgespräch ist nur dann kostenlos, wenn es ausdrücklich im Vorhinein vereinbart wurde. Dies gilt sowohl für ein persönliches, als auch für ein telefonisches Beratungsgespräch. Die Art der Verrechnung des Honorars richtet sich nach der Vereinbarung und können die erbrachten Leistungen als Pauschalhonorar, Zeithonorar, oder nach Tarif abgerechnet werden. Unter Beachtung gewisser Grenzen gibt es auch die Möglichkeit der Vereinbarung eines Erfolgszuschlags.
Pauschalhonorar
Voraussetzung hierfür ist zunächst, dass der Arbeitsaufwand für den Rechtsanwalt im Vorhinein ungefähr abschätzbar ist. Die Verrechnung des Pauschalhonorars hat den Vorteil für den Mandanten, die zu erwartenden Kosten zu kennen.
Zeithonorar
Hier wird ein Stundenhonorar vereinbart. Die Höhe des Honorars hängt dabei von der Komplexität des Falles ab. In diesem Fall führt der Rechtsanwalt eine Leistungs- und Zeitaufzeichnung.
Abrechnung nach Tarif
Gesetzliche Grundlage hierfür ist das Rechtsanwaltstarifgesetz, die Allgemeinen Honorarkriterien bzw. das Notariatstarifgesetz. Das Rechtsanwaltstarifgesetz gilt für rechtsanwaltliche Leistungen im Zusammenhang mit gerichtlichen Verfahren, wird aber auch dann angewandt, wenn sonst keine Vereinbarung zwischen dem Rechtsanwalt und dem Mandanten besteht.